Raumnutzungsverordnung
FairPlay Dornheim
Stand: 15.06.2026
Vertragsgegenstand
Die Vermieterin/der Vermieter überlässt der Mieterin/dem Mieter die vereinbarten Räumlichkeiten (FairPlay oder Fördermobil, Am Sportfeld 18a, 64521 Groß-Gerau) für die vereinbarte Nutzungsdauer.
Die Zufahrt zu den Räumlichkeiten darf ausschließlich zur Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung befahren werden. Zum Parken sind die Parkplätze außerhalb des Sportgeländes aufzusuchen. Die Rettungswege sind dementsprechend freizuhalten.
Die Benutzungszeit erstreckt sich über die gesamte Zeit zwischen den vereinbarten Schlüsselübergaben. Sie beinhaltet die Zeit während der sich die Mieter/der Mieter oder die von ihm geduldeten Personen zum Zwecke der Veranstaltung auf dem Sportgelände befinden und beinhaltet neben der Veranstaltung selbst auch die Zeiten der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung.
Die Vermieterin/der Vermieter übergibt die Räumlichkeiten in gereinigtem, bau- und einrichtungstechnisch einwandfreiem Zustand.
Die Mieterin/der Mieter ist verpflichtet, die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen baulichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben. Dazu gehört ebenfalls die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Reinigung (falls nicht anders vereinbart).
Ausschlusskriterien
Die Mieterin/der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass der Raum/die Räume nicht für einen der folgenden Zwecke verwendet wird/werden:
Veranstaltungen, die der gewerblichen Nutzung dienen
Veranstaltungen, die mit ihren Inhalten Straftatbestände verwirklichen oder sittenwidrig sind, insbesondere bei sexistischen oder pornographischen Inhalten
Veranstaltungen, die einen verfassungsfeindlichen Hintergrund haben, insbesondere bei rechts- oder linksextremen, rassistischen, antisemitischen, antiislamischen oder antidemokratischen Inhalten
Veranstaltungen, die Herabwürdigungen durch rassistische Diskriminierungen oder aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zum Inhalt haben.
Es dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht, noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden. Die Mieterin/der Mieter versichert, dass die von ihr/ihm geplante Veranstaltung keinen der oben genannten Inhalte hat und verpflichtet sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die solche Inhalte verbreiten, von der Veranstaltung auszuschließen.
Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat die Mieterin/der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.
Die Vermieterin/der Vermieter und Beauftragte der Vermieterin/des Vermieters sind jederzeit berechtigt, das überlassene Vertragsobjekt zu betreten und zu besichtigen, um sich von der vertragsgemäßen Nutzung zu überzeugen und bei erheblichen Verstößen gegen diesen Vertrag oder Strafgesetze die Veranstaltung zu beenden.
Zahlung
Die Kaution in Höhe von
100,- € - Normalfall, für Fördermobil und FairPlay
bzw. 200€ - Sonderfall, bei Veranstaltungen, bei denen wir eine höhere Wahrscheinlichkeit an Schäden erwarten. Dazu gehören beispielsweise 18. Geburtstage. Die Einschätzung bleibt dem FairPlay Team überlassen und wird kurzfristig mit dem Mieter abgestimmt.
ist bei Schlüsselübergabe in bar zu übergeben. Es werden 50€ für die Reinigung einbehalten. Die Kaution wird bei Abnahme zurückerstattet, wenn die Abnahme ohne Beanstandungen abgenommen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Vermieterin/der Vermieter vor die Kaution einzubehalten.
Für die Überlassung der Räumlichkeit ist die Nutzungsgebühr wie folgt unterteilt:
FairPlay – 200€ pro Tag (für mehrere aufeinanderfolgende Tage kontaktieren Sie uns bitte direkt. Wir finden dann eine gute Lösung für alle Parteien)
Fördermobil – 100€
Pergola am Sportplatz – 30€
Der Betrag ist spätestens 14 Arbeitstage nach Vertragsabschluss auf das von der Vermieterin/dem Vermieter das folgende Konto zu überweisen:
Volksbank Darmstadt-Südhessen, IBAN: DE87508900000007548729, BIC GENODEF1VBD
Mit den Nutzungsgebühren sind Nebenleistungen wie die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung abgegolten. Die Reinigung der Räumlichkeiten ist NICHT enthalten.
Die Nichtentsorgung von Müll oder Unrat oder nicht ordnungsgemäße Reinigung der Räumlichkeiten wird von der Vermieterin/dem Vermieter auf Kosten der Mieterin/des Mieters entsorgt. Hierfür werden 50€ von der Kaution einbehalten.
Pflichten der Mieterin/des Mieters
Die Mieterin/der Mieter versichert mit der Unterschrift, dass sie/er nicht im Auftrag eines anderen Veranstalters handelt. Er übt in dieser Zeit das Hausrecht aus. Aus dieser Verantwortlichkeit werden bei Unfällen etc. soweit Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, haftungsrechtlichen Bestimmungen nach §840BGB angewandt.
Die Mieterin/der Mieter ist nicht berechtigt, die Räume Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten.
Die Mieterin/der Mieter hat für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung Sorge zu tragen. Sie/er trägt das gesamte Risiko der Veranstaltung einschließlich der Vor- und Nachbereitung. Sie/er ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften und behördlichen Auflagen verantwortlich.
Die Mieterin/der Mieter beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz und übernimmt die Haftung für deren Einhaltung.
Sofern für die vereinbarte Veranstaltung eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hat die Mieterin/der Mieter diese der Vermieterin/dem Vermieter auf Verlangen rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn nachzuweisen.
Die Mieterin/der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die für den angemieteten Raum zugelassene Personenzahl in Höhe von 70 Personen nicht überschritten wird. Bei Überschreitung haftet die Mieterin/der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden.
Fenster und Türen sind beim Verlassen der Räumlichkeit zu verschließen.
Die Mieterin/der Mieter hat sich an die allgemeinen Lärmbestimmungen zu halten. Diese schließen die gesetzliche Nachtruhe ab 22 Uhr mit ein. Die Fenster und Türen des FairPlays sind daher spätestens ab dieser Uhrzeit geschlossen zu halten. Musik darf ab dieser Uhrzeit nicht mehr draußen abgespielt werden.
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der SG Dornheim verboten – die Mieterin/der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Vorgabe eingehalten wird.
Verursachte Schäden sind von der Mieterin/dem Mieter unverzüglich nach Entstehung, spätestens aber bei der Abnahme und Schlüsselübergabe nach der Veranstaltung ohne Nachfrage der Vermieterin/des Vermieters zu melden.
Die Mieterin/der Mieter verpflichtet sich ausschließlich Braustüberl Bier der Darmstädter Brauerei auszuschenken. Das Bier wird nur über Bier-Nicklas (Schützenstraße 23, 64521 Groß-Gerau) bestellt. Details werden mit dem Lieferanten selbst abgestimmt. Die Vermieterin/der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für die bestellten Getränke.
Haftung
Haftung der Mieterin/des Mieters
Die Mieterin/der Mieter haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die sie/er oder ihre/seine Mitarbeiter/-innen oder sonstige Vertragspartner/-innen sowie Teilnehmende an der Veranstaltung und geduldete Personen verursachen. Insbesondere haftet die Mieterin/der Mieter für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung der Mieträume, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstanden sind. Dies gilt ebenfalls für Schäden auf dem Sportgelände, die während der Veranstaltung entstehen.
Haftung der Vermieterin/des Vermieters
Die Vermieterin/der Vermieter stellt der Mieterin/dem Mieter die Mieträume zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Vermieterin/dem Vermieter unverzüglich nach Kenntnis beseitigt.
Die Vermieterin/der Vermieter haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Vermieterin/der Vermieter haftet nicht für von der Mieterin/dem Mieter eingebrachten Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.). Alle mitgebrachten Gegenstände sind nach der Veranstaltung zu entfernen. Mögliche Kosten für Räumungsarbeiten werden von der Mieterin/dem Mieter getragen.
Die Mieterin/der Mieter stellt die Vermieterin/den Vermieter von allen Schadensansprüchen, die sich für ihn oder für die von ihm geduldeten Personen während der Benutzung der Räumlichkeiten ergeben wie auch während der Vor- und Nachbereitung, frei.
Kündigung & Stornierung
Ordentliche Kündigung
Die Mieterin/der Mieter kann den Nutzungsvertrag ordnungsgemäß kündigen und damit die Reservierung stornieren. Die kostenfreie Kündigung mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der Vermieterin/dem Vermieter schriftlich (auch per E-Mail möglich) vorliegen. Bei späterer Stornierung entfallen für den Mieter Kosten von 100€, die von der Kaution einbehalten werden.
Die Vermieterin/der Vermieter kann von dem Nutzungsvertrag bis spätestens vier Wochen vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt zurücktreten, wenn das Mietobjekt dringend für eigene Zwecke benötigt wird und der Bedarf bei Vertragsabschluss nicht absehbar war. Die Mieterin/der Mieter kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn ihr/ihm dies nachvollziehbar und begründet dargestellt wird. In diesem Fall wird die volle Kaution zurückerstattet.
Außerordentliche Kündigung
Die Vermieterin/der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn außerordentliche Gründe vorliegen, die Mieterin/der Mieter die vertraglichen Verpflichtungen in erheblicher Weise verletzt und/oder wenn eine andere als die vereinbarte Veranstaltung durchgeführt wird oder zu befürchten ist.
Bei Verstoß gegen Bestimmungen dieser Verordnung bzw. bei Nichtbeachtung von sonstigen Auflagen ist die Mieterin/der Mieter auf Verlangen der Vermieterin/des Vermieters zur sofortigen Räumung verpflichtet. Wird dieser Verpflichtung nicht entsprochen, ist die Vermieterin/der Vermieter berechtigt, die Räumung auf Kosten der Mieterin/des Mieters durchzuführen. Die Mieterin/der Mieter bleibt in solchen Fällen zur Zahlung der vollen Nutzungsgebühr sowie der entstandenen Räumungskosten verpflichtet.
Datenschutz
Die Verarbeitung der von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer) durch uns ist zur ordnungsgemäßen Abwicklung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses und soweit wir zu deren Erhebung gesetzlich verpflichtet sind, z. B. zur Einhaltung von Vorhaltefristen gegenüber dem Finanzamt, erforderlich. Sie beruht auf Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b und c DSGVO.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die vorgenannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedoch, solange wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, beispielsweise aufgrund von Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen noch nicht abgelaufener potenzieller Rechtsansprüche.
Eine darüber hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur mit Ihrer Einwilligung (freiwillig).
Salvatorische Klausel
Wenn eine Bestimmung dieser Verordnung unwirksam sein sollte, so führt das nicht zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.